Aufnahme - KG Tündern

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Aufnahme

Kindertagesstätte
Anmeldung und Platzvergabe von Krippen- und Kita-Plätzen in der Stadt Hameln
 
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in einer Kita anmelden!
 
Die  Kitas sind auf das ganze Stadtgebiet verteilt. Jede Kita hat ein  eigenes Konzept. Daher verstehen wir Ihren Wunsch, dass Ihr Kind in  einer Kita Ihrer Wahl betreut werden soll. Da es häufig in einer Kita  mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, müssen die Plätze nach einem  standardisierten Verfahren vergeben werden.
 
Die  Krippen- und Kita-Plätze werden daher zentral durch die Abteilung  Kindertagesbe­treuung vergeben. Die Vergabe der U3- und Ü3-Plätze  erfolgt für alle Kindertagesstätten im Einzugsbereich der Stadt  Hameln nach einheitlichen und transparenten Kriterien (siehe Anlage:  Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hameln).  Das Platzvergabeverfahren zum Beginn des Betreuungsjahres (01.08) findet  in zwei Runden, die erste Mitte März und die zweite Anfang Mai, statt.  Alle Kinder, die im Rahmen der ersten und zweiten Runde nicht  berücksichtigt werden, kommen auf eine Warteliste. Eine unterjährige  Aufnahme im Verlauf des Kindergartenjahres, 01.08. des aktuellen bis  31.07. des Folgejah­res, ist grundsätzlich entsprechend des vorhandenen  Platzangebotes möglich.
 
Kinder,  die eine Krippe in einer Kita besuchen, in der sowohl der Krippen- als  auch der Kindergartenbesuch möglich ist, werden – sofern ein Platz  vorhanden ist – in eine Kindergartengruppe versetzt, wenn sie 3 Jahre  alt sind und für einen entsprechenden Betreuungsplatz in der gleichen KiTa im zentralen Anmeldesystem angemeldet  sind. Sind bei einem Wechsel von der U3-Betreuung zur Ü3-Betreuung mehr  Kinder als Betreuungsplätze vorhanden, werden die Kriterien auch bei  einem Betreuungswechsel innerhalb einer Kita angewendet. Gleiches gilt  bei einem Wechsel der Kita.
 
Kinder,  die zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt keinen Wohnsitz in Hameln haben,  wer­den nachrangig bei der Platzvergabe berücksichtigt, davon  ausgenommen sind Betriebskin­dergärten sowie Einrichtungen für die  besondere Verträge (z.B. mit einer Nachbarkommune) bestehen.
 
Kinder,  die zum Zeitpunkt der Platzvergabe keinen Wohnsitz in Hameln haben,  aber nach­weislich (z. B. Mietvertrag, Immobilienkaufvertrag) einen  Wohnsitz in Hameln zum ge­wünschten Aufnahmezeitpunkt haben werden,  werden wie Kinder mit einem bereits vorhan­denen Wohnsitz bei der  Platzvergabe berücksichtigt.
 
Anmeldung
 
Bitte  informieren Sie sich selbständig über die Kindertagesstätten in der  Stadt Hameln und deren Konzepte. Dazu können Sie auch einen Termin mit  den Kita-Leitungen zur Informa­tion vor Ort (Rundgang) in den  gewünschten Tagesstätten vereinbaren.
 
Sie können Ihr Kind ab der Geburt online im zentralen Anmeldeprogramm der Stadt Hameln (  www.hameln-elternportal.kdo.de ) anmelden. Dabei  können bis zu drei Kitas als Betreuungswunsch angeben werden. Die  Wunscheinrichtungen können priorisiert werden (Priorität 1 = bevorzugte  Kita, Priorität 2 und 3 = weitere Wunsch-Kitas). Wichtig: Bei  Wechsel von einer Krippe zu einem Kindergartenplatz (U3 zu Ü3) muss  grundsätzlich eine erneute Anmeldung erfolgen! Dies gilt nicht, wenn Ihr  Kind eine Familiengruppe/altersübergreifende Gruppe besucht.
 
Die  Online-Anmeldung kann bei Bedarf auch von einer/m Mitarbeiter/in im  Rathaus der Stadt Hameln, Abteilung Kindertagesbetreuung, oder einer/m  Mitarbeiter/in im FiZ (Familie im Zentrum, Osterstr. 46) vorgenommen  werden.
 
Wenn  Sie zum jeweils neuen Kita-Jahr (01.08.) einen Platz suchen, müssen Sie  Ihr Kind im Altersbereich 0 – 6 Jahre bis spätestens zum 31.12. des  Vorjahres der geplanten Aufnahme angemeldet haben, damit es in der  ersten Vergaberunde, welche im März stattfindet, be­rücksichtigt wird.
 
Bei  Anmeldungen ab der Geburt beachten Sie bitte, dass Sie die Angaben  regelmäßig aktu­alisieren. Die im Elternportal gemachten Angaben sind  durch Bestätigungen zu belegen. Entsprechende Vordrucke werden Ihnen per  E-Mail zugesandt oder stehen Ihnen zum Download (  www.hameln-elternportal.kdo.de ) zu Verfügung.  Eine Berücksichtigung bei der Platzvergabe erfolgt erst, wenn alle  erforderlichen und angeforderten Nachweise vorliegen. Diese sind für die  erste Vergaberunde bis spätestens zum 15.01. des Jahres, für das die  Platzvergabe erfolgt, von den Erziehungsberechtigten vorzulegen.
 
Melden  Sie Ihr Kind erst nach dem 31.12. an, wird Ihr Kind im Rahmen der  zweiten Vergabe­runde, welche Anfang Mai stattfindet, entsprechend der  in der Anlage genannten Aufnahmekriterien berücksichtigt. Gleiches gilt,  wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zum 15.01.  vorlegen. Sollten Sie auch danach weder Unterlagen vorlegen, noch auf  eine Kontaktaufnahme reagieren, wird Ihr Kind nicht in die Warteliste  aufgenommen.  
 
Platzvergabe
 
Ab  dem 15.01. eines Jahres erfolgt eine Zuordnung der Platzanträge durch  die Stadt Hameln in Absprache mit den Kita-Leitungen. Die Vergabe  richtet sich zunächst nach dem im zent­ralen Anmeldesystem angegebenen  Wünschen. Liegen mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze vorhanden sind,  erfolgt die Vergabe der Plätze anhand der in der Anlage genannten  Aufnahmekriterien. Bei gleicher Punktezahl haben Kinder, die im  Grundschuleinzugsbereich wohnen, in dem auch die Einrichtung liegt,  Vorrang (Ausnahme: Einrichtungen mit besonderer Ausrichtung, z.B.  Waldorfkindergarten). Danach werden ältere gegenüber jüngeren Kindern  vorrangig aufgenommen. Bei gleicher Punktezahl, gleichem Einzugsgebiet  und gleichem Geburtsdatum entscheidet das Los.
 
Plätze  von Kindern, über deren Einschulung von den Erziehungsberechtigten erst  bis zum 30.04. des Jahres entschieden wird (sog. Flexi-Kinder), können  erst nach dieser Entscheidung vergeben werden. Daher findet Anfang Mai  eine zweite Vergaberunde statt.
 
Alle  Kinder, die auch in dieser Runde nicht berücksichtigt werden können,  werden in eine Warteliste aufgenommen. Gleiches gilt, sofern kein Platz  zu Verfügung steht, auch für Kinder, die erst nach der zweiten  Vergaberunde für den Start der Betreuung zum 01.08. desselben Jahres  angemeldet werden. Die Platzvergabe von der Warteliste erfolgt ebenfalls  entsprechend der in der Anlage genannten Aufnahmekriterien.
 
Platzannahme und Vertragliche Vereinbarung
 
Im Anschluss an die Platzvergabe (voraussichtlich Mitte März bzw. Anfang Mai) erhalten Sie eine Platzzusage. Bitte melden Sie sich bis zum 31.03./20.05 des jeweiligen Jahres bei der Einrichtung und teilen mit, ob Sie den Platz annehmen.  Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie den Platz nicht annehmen  möchten. Der Betreuungsvertrag wird zwischen den Erziehungsberechtigten  und der Kita geschlossen.
 
Sollten  Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter der Rufnummer 05151  202-1864 an oder kommen Sie im Rathaus oder im FiZ vorbei!
 
 
Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen
 
in der Stadt Hameln
 
 
Krippen-  und Kita-Plätze werden in der Stadt Hameln zentral durch die Abteilung  Kindertagesbetreuung vergeben. Die Vergabe der U3- und Ü3-Plätze erfolgt  für alle Kindertagesstätten im Einzugsbereich der Stadt Hameln nach  einheitlichen und transparenten Kriterien.
 
Soweit  die zur Verfügung stehenden Plätze in den Kitas nicht ausreichen, um  alle Anmeldungen zu berücksichtigen bzw. nicht allen Betreuungswünschen  nachgekommen werden kann, sind die Kinder nach folgenden allgemeinen  Kriterien und einem Punktesystem aufzunehmen. Bei gleicher Punktezahl  haben Kinder, die im Grundschuleinzugsbereich wohnen, in dem auch die  Einrichtung liegt, Vorrang (Ausnahme: Einrichtungen mit besonderer  Ausrichtung, z.B. Waldorfkindergarten). Danach werden ältere Kinder  gegenüber jüngeren vorrangig aufgenommen. Bei gleicher Punktezahl,  gleichem Einzugsgebiet und gleichem Geburtsdatum entscheidet das Los.
 
Allgemeine Kriterien
 
Erziehungsberechtigte können grundsätzlich die Kindertagesstätte für ihr Kind frei wählen (Prioritäten 1 – 3).
 
Kinder,  die zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt keinen Wohnsitz in Hameln haben,  wer­den nachrangig bei der Platzvergabe berücksichtigt. Davon  ausgenommen sind Betriebskin­dergärten sowie Einrichtungen für die  besondere Verträge (z.B. mit einer Nachbarkommune) bestehen. Kinder, die  zum Zeitpunkt der Platzvergabe keinen Wohnsitz in Hameln haben, aber  nachweislich (z. B. Mietvertrag, Immobilienkaufvertrag) einen Wohnsitz  in Hameln zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt haben werden, werden wie  Kinder mit einem bereits vorhandenen Wohnsitz bei der Platzvergabe  berücksichtigt. Eine Aufnahme von Kindern für einzelne Tage in der Woche  ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Über Ausnahmen nach besonderer  Begründung entscheidet die Abt. Kindertagesbetreuung in Absprache mit  der Kita-Leitung.
 
Ein  Wechsel von Kindern aus einer Kita in eine andere vergleichbare  Betreuungsform sollte aus pädagogischen Gründen vermieden werden. Über  Ausnahmen nach besonderer Begründung entscheidet die Abt.  Kindertagesbetreuung in Absprache mit den betroffenen Kita-Leitungen.  Sind bei einem Wechsel der Einrichtung mehr Kinder als Betreuungsplätze  vorhanden, werden die Kriterien auch bei einem Einrichtungswechsel  angewendet.
 
Eine  vorrangige Aufnahme erfolgt, wenn über die Hilfeplanung des Jugendamtes  der Kita-Besuch des Kindes als Jugendhilfemaßnahme für notwendig  gehalten wird oder wenn ein Kind im darauffolgenden Jahr schulpflichtig  wird und noch keinen Kindergartenplatz hat. Kinder, die eine Krippe in  einer Kita besuchen, in der sowohl der Krippen- als auch der  Kindergartenbesuch möglich ist, werden – sofern ein Platz vorhanden ist –  in eine Kindergartengruppe versetzt, wenn sie 3 Jahre alt sind und für  einen entsprechenden Betreuungsplatz in der gleichen Kita im zentralen  Anmeldesystem angemeldet sind. Bei Kindern in familien- /  altersübergreifenden Gruppen ist eine erneute Anmeldung nicht  erforderlich. Sind bei einem Wechsel von der U3-Betreuung zur  Ü3-Betreuung mehr Kinder als Betreuungsplätze vorhanden, werden die  Kriterien auch bei einem Betreuungswechsel innerhalb einer Kita  angewendet.
 
Kriterien nach Punktesystem
 
   
Kriterien
Punktzahl
Alleinerziehend, erwerbstätig
nachgewiesener Betreuungsbedarf bis 4,5 Stunden täglich
 8
nachgewiesener Betreuungsbedarf mehr als 4,5 täglich
10
Alleinerziehend, nicht erwerbstätig
 4
nachgewiesene Erwerbstätigkeit bei einem Elternteil
 4
nachgewiesene Erwerbstätigkeit bei beiden Elternteilen
nachgewiesener Betreuungsbedarf bis 4,5 Stunden täglich
 6
nachgewiesener Betreuungsbedarf mehr als 4,5 täglich
10
Erwerbsfähig/Arbeitssuchend (Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit/Job-Center erforderlich)
alleinerziehend
 8
nur ein Elternteil
 4
beide Elternteile
 6
Besondere soziale Situation
 
z.B. Pflegeperson  im Sinne SGB XI, schwere Krankheit oder Behinderung eines  Erziehungsberechtigten oder Geschwisterkindes im Haushalt (Nachweis  erforderlich)
 8
Geschwisterkind in der Kita (Geschwisterkind ist bereits in derselben Kita und wird mind. für ein Kita-Jahr zeitgleich betreut)
 5
Zuzugssituation (Kind hat vor dem Zuzug bereits eine Kita besucht)
 2
Entwicklungsstand des Kindes (Kind hat einen nachgewiesenen Förderbedarf, z.B. Sprachförderbedarf, auffälliges Sozialverhalten, sonstiger Förderbedarf)
 8
   
 
Es  gelten die Lebensbedingungen zum Zeitpunkt der Aufnahme. Ändern sich  diese nach Aufnahme, so verbleibt das Kind in der Einrichtung. Bei  vorsätzlicher Täuschung kann eine Kündigung durch den Träger erfolgen.
 
 
Erläuterungen:
 
Erwerbstätigkeit:  Als erwerbstätig gilt auch, wer in Elternzeit ist, vorher nachweislich  erwerbstätig war und dieses Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit  innerhalb des Kindergartenjahres für das die Aufnahme vorgesehen ist,  fortsetzt oder wer nachweislich in Ausbildung oder im Studium ist. Auch  eine geplante Berufstätigkeit/Ausbildung usw. kann auf Nachweis (z.B.  Ausbildungs-/Arbeitsvertrag) berücksichtigt werden.
 
Nachgewiesener  Betreuungsumfang: Neben der nachgewiesenen Arbeitszeit können auch  nachgewiesene regelmäßige Fahrtzeiten berücksichtigt werden. Für die  Berücksichtigung der Fahrtzeiten zählt der unmittelbare Weg vom Wohnort  zur Arbeitsstätte. Es wird die reine, regelmäßige Fahrtzeit  berücksichtigt, eine Streckung der Fahrtzeit durch Staus, langsamen  Verkehrsfluss, Umwege, u. Ä. wird nicht anerkannt.
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