Zustiftungen und Spenden
Johanne-Lücke-Stiftung
Wann kann man schon wirklich etwas nachhaltig Gutes für die Zukunft tun? Wir versprechen: Jeder Euro, den Sie stiften, bleibt dauerhaft in der Stiftung und wird auch in vielen Jahrzehnten noch Gutes tun. Das Stiftungskapital darf nicht verbraucht werden. Ihre Zustiftung wird also auch noch späteren Generationen nützen. Zustiften kann jeder, zu Lebzeiten oder durch eine letztwillige Verfügung am Lebensende - Sie vergrößern durch Ihre Zustiftung das Stiftungskapital!
Da Ihre Zustiftung von dauerhaftem Wert ist, bieten wir allen, die 500 Euro oder mehr spenden, ein dauerhaftes Andenken: Für jede Zustiftung (sie kann als einmalige Zahlung oder als Ratenzahlung erfolgen) bringen wir auf der Stiftertafel im Turm unserer Kirche - mit Ihrer Zustimmung - eine Plakette mit Gravur an, die dauerhaft an den Spender oder die Spenderin erinnert. Wir versprechen: Damit Sie wissen, was mit den Erträgen Ihrer Zustiftung geschieht, werden Sie regelmäßig in den Gemeindebriefen über die Stiftungsvorhaben informiert.
Zuwendungen, die keine Zustiftungen sind, werden als Spenden den Erträgen zugerechnet und gemäß ihrem Zweck zeitnah verwendet.
Wohin können Sie Ihre Zustiftung, Ihre Spende überweisen?
Zuwendungen für die Stiftung können auf das Konto
Johanne - Lücke – Stiftung
Stichwort: Spende oder Zustiftung
IBAN des Zahlungsempfängers: DE 61 2546 2160 0921 6006 00 Volksbank Hameln-Stadthagen eG
überwiesen werden.
Bitte, geben Sie Ihren Namen und Adresse an, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können, denn generell gilt, dass alle Formen finanzieller Zuwendung an kirchliche Einrichtungen ganz oder zumindest zu einem großen Teil steuerbefreit sind.