Zustiftungen und Spenden - KG Tündern

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Zustiftungen und Spenden

Johanne-Lücke-Stiftung
Wann  kann man schon wirklich etwas nachhaltig Gutes für die Zukunft tun? Wir  versprechen: Jeder Euro, den Sie stiften, bleibt dauerhaft in der  Stiftung und wird auch in vielen Jahrzehnten noch Gutes tun. Das  Stiftungskapital darf nicht verbraucht werden. Ihre Zustiftung wird also  auch noch späteren Generationen nützen. Zustiften kann jeder, zu  Lebzeiten oder durch eine letztwillige Verfügung am Lebensende - Sie  vergrößern durch Ihre Zustiftung das Stiftungskapital!
Da  Ihre Zustiftung von dauerhaftem Wert ist, bieten wir allen, die 500  Euro oder mehr spenden, ein dauerhaftes Andenken: Für jede Zustiftung  (sie kann als einmalige Zahlung oder als Ratenzahlung erfolgen) bringen  wir auf der Stiftertafel im Turm unserer Kirche - mit Ihrer Zustimmung -  eine Plakette mit Gravur an, die dauerhaft an den Spender oder die  Spenderin erinnert. Wir versprechen: Damit Sie wissen, was mit den  Erträgen Ihrer Zustiftung geschieht, werden Sie regelmäßig in den  Gemeindebriefen über die Stiftungsvorhaben informiert.
 
Zuwendungen, die keine Zustiftungen sind, werden als Spenden den Erträgen zugerechnet und gemäß ihrem Zweck zeitnah verwendet.
 
Wohin können Sie Ihre Zustiftung, Ihre Spende überweisen?
Zuwendungen für die Stiftung können auf das Konto
 
Johanne - Lücke – Stiftung

Stichwort: Spende oder Zustiftung

IBAN des Zahlungsempfängers: DE 61 2546 2160  0921 6006 00 Volksbank Hameln-Stadthagen eG
 
überwiesen werden.
 
Bitte,  geben Sie Ihren Namen und Adresse an, damit wir mit Ihnen Kontakt  aufnehmen und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können, denn  generell gilt, dass alle Formen finanzieller Zuwendung an kirchliche  Einrichtungen ganz oder zumindest zu einem großen Teil steuerbefreit  sind.
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