Das sollte man wissen - KG Tündern

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Das sollte man wissen

Infos zu Taufen und Hochzeiten
 
Informationen zur kirchlichen Trauung
Wenn  Sie den Wunsch haben, sich kirchlich trauen zu lassen, dann melden Sie  sich bitte möglichst frühzeitig im Pfarramt (Tel. 05151-22336), um den genauen Termin abzusprechen.

Müssen beide Ehepartner in der Kirche sein?
In  der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft  beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen,  der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der  evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der  anderen Konfession beteiligt werden.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es verschiedene  Regelungen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir klären können, was für  Sie infrage kommt.
 
Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Nein,  das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung  Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische  Kirche nachzudenken, sprechen Sie uns bitte an. Auch im Internet unter   www.kircheneintritt-hannover.de erhalten Sie weitere Informationen.
 
Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?
Besonderer  Blumenschmuck ist in der Kirche möglich. Alles, was über den bereits  vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und  auch selbst organisieren. Sprechen Sie bitte in allen Fragen des  Kirchenschmucks unsere Küsterin Sonja Dörries an (Tel: 0152 53 59 64  61).

Was kostet die Trauung?
Die Trauung kostet Sie nichts, wenn einer der Ehepartner Mitglied unserer Kirchengemeinde ist.
 
Wer sorgt für die musikalische Begleitung?
Im  Regelfall sorgen wir für einen Organisten/eine Organistin. Durch seine/  ihren Dienst kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Haben Sie eigene  Wünsche, was die musikalische Begleitung oder Ausgestaltung betrifft,  sprechen Sie das bitte mit dem Pastor/der Pastorin ab, der/die Sie  traut.

 
Informationen zur Taufe
Wenn  Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das  Pfarramt unter der Telefonnummer 05151-22336 oder kommen Sie auch gern  persönlich vorbei.
 
In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?
Meistens  werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere  Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht.

Was spricht für eine Kindertaufe?
In  der Kindertaufe wird sehr deutlich, dass wir den Glauben und die  Erlösung ohne unser Zutun empfangen. Wir haben nichts, was wir Gott  bringen könnten - er allein schenkt alles, was wir haben und brauchen.
Ein kleines Kind kann natürlich noch nicht seinen Glauben bekennen -  deshalb stehen bei der Taufe Eltern und Paten vor Gott und der  Gemeinde, um sich zum christlichen Glauben zu bekennen. Sie versprechen,  dem Kind Gottes Liebe weiterzugeben und zu bezeugen, das Kind zum  Glauben und Beten anzuleiten.
 
Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?
Wenn Sie einen Termin für die Taufe mit dem Pfarramt abmachen, erfahren Sie dort alles Weitere.
In der Regel benötigen wir eine Bescheinigung des Standesamtes über  die Geburt des Kindes, diese trägt den Titel "Für religiöse Zwecke" und  ist meistens hinten im Stammbuch zu finden.
Wenn die Paten/innen aus einer anderen Kirchengemeinde stammen,  benötigen wir einen sogenannten Patenschein. Diesen erhalten die  Paten/innen bei dem Pfarramt, in dem sie ihren 1. Wohnsitz haben.
 
Können wir einen Taufspruch für unser Kind auswählen?
Gern  können Sie einen Bibelvers für Ihr Kind aussuchen, der Ihrem Kind bei der  Taufe zugesprochen wird. Schauen Sie auch einmal auf der Seite    www.taufspruch.de nach, dort finden sie viele Bibelverse und auch Erklärungen dazu.
 
Wer kann Pate oder Patin werden?
Alle  getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der  Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Mindestens ein  Pate soll evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert  oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche  ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu  können.
 
 
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